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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 06.02.2007 - 2 W 192/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,29502
OLG Nürnberg, 06.02.2007 - 2 W 192/07 (https://dejure.org/2007,29502)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.02.2007 - 2 W 192/07 (https://dejure.org/2007,29502)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - 2 W 192/07 (https://dejure.org/2007,29502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachverständigenvergütung: Versagung und Rückforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständiger muss Quellen seiner Feststellungen offenlegen, sonst drohen Ablehnung und Vergütungsverlust! (IBR 2007, 226)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 766
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 11.05.1998 - 11 W 864/98

    Ablehnung eines Sachverständigen: Verliert er seinen Entschädigungsanspruch?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.02.2007 - 2 W 192/07
    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1687) und Literatur (Zähler ZPO 25. Auflage § 413 Rn 7; Thomas/Putzo ZPO 27. Auflage § 413) führt die begründete Ablehnung des Sachverständigen und die hierdurch bedingte Unverwertbarkeit des Gutachtens dann zu einer Vernichtung des Entschädigungsanspruchs des Sachverständigen, wenn dieser den Ablehnungsgrund verschuldet hat.
  • OLG Zweibrücken, 11.04.2007 - 6 W 34/06

    Sachverständigenentschädigung: Verlust des Entschädigungsanspruchs bei

    Der Senat teilt die in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend vertretende Ansicht, wonach die begründete Ablehnung eines Sachverständigen und die hierdurch bedingte Unverwertbarkeit seines Gutachtens nur dann zum Verlust seines Entschädigungsanspruches führt, wenn dieser den Ablehnungsgrund verschuldet hat, wobei ihm grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Fehlverhalten ein Entschädigungsanspruch zu versagen ist (vgl. BGH aaO, 1155; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.05.2004 - 25. W 27/04 - zitiert nach Juris; OLG Nürnberg IBR 2007, 226; Meyer/Höver/Bach, JVEG 24. Auflage, Rdnr. 8.29 und 8.35 mit zahlreichen weiteren Nachweisen in Fußnote 96; Baumbach/Hartmann ZPO 65. Auflage, § 413 Rdnr. 4; Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 12. Auflage, Rdnr. 262 f.; Zöller/Greger, ZPO 26. Auflage, § 413 Rdnr. 8).

    Soweit in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten wird, dass der Ablehnungsgrund vom Sachverständigen dann in grob fahrlässiger Weise verschuldet wurde, wenn er in seinem Gutachten Unterlagen verwendet, die er einseitig von einer der Parteien erhalten hat, ohne dies offenzulegen (vgl. z. B. OLG Nürnberg IBR 2007, 226), gilt dies nicht allgemein.

  • OLG Frankfurt, 18.09.2017 - 6 WF 133/17

    Kosten für Sachveständige im Falle der Ablehnung

    Auch vor seinem Inkrafttreten wurden Vergütungsansprüche als verwirkt angesehen, wenn ein Sachverständiger aufgrund grob fahrlässig herbeigeführter Umstände erfolgreich als befangen abgelehnt wurde (OLG Stuttgart, B. v. 30.7.2014, 8 W 388/13, Rn. 4 - juris; OLG Rostock, B. v. 3.9.2013, 7 W 6/13, Rn. 6 - juris; OLG Koblenz, B. v. 8.7.2013, 14 W 372/13, Rn. 2 - juris; OLG Karlsruhe, B v 3.8.2011, 14 W 18/11, Rn. 5 - juris; OLG Naumburg, B. v. 25.6.2009, 12 W 50/09, Rn. 5 - juris; OLG Zweibrücken, B. v. 11.4.2007, 6 W 34/06, Rn. 12 - juris; OLG Nürnberg, B. v. 6.2.2007, 2 W 192/07, Rn. 6 - juris).
  • OLG Naumburg, 16.04.2015 - 10 W 57/14

    Vergütungsanspruch des wegen Befangenheit abgelehnten Sachverständigen

    Bei einem erst im Verlauf des Verfahrens entstandenen Ablehnungsgrund kommen allerdings nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit in Betracht (vgl. OLG Nürnberg vom 06.02.2007 zu 2 W 192/07, zitiert nach juris, Rdnr. 6, m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 16.04.2015 - 10 W 157/14

    Vergütungsanspruch des wegen Befangenheit abgelehnten Sachverständigen

    Bei einem erst im Verlauf des Verfahrens entstandenen Ablehnungsgrund kommen allerdings nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit in Betracht (vgl. OLG Nürnberg vom 06.02.2007 zu 2 W 192/07, zitiert nach juris, Rdnr. 6, m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 8 W 279/09

    Entschädigungsanspruch des gerichtlich bestellten Sachverständigen bei

    Der Verlust der Entschädigung ist aber dann zu rechtfertigen, wenn die Ablehnungsentscheidung im Hinblick auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtwidrigkeit des Sachverständigen ergeht (zur Problematik der Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines wegen Befangenheitsbesorgnis abgelehnten Sachverständigen: OLGR Rostock 2009, 38; OLGR Jena 2008, 760; OLG Nürnberg IBR 2007, 226; OLG Koblenz AGS 2006, 304; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. April 2005, Az. 1 U 104/96; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. November 2001, Az. 13 W 604/01; OLG Köln JurBüro 1982, 890; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl. 2009, § 8 JVEG Rdnr. 8 ff; je m. w. N.).
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   OLG Braunschweig, 08.02.2008 - 2 W 192/07   

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https://dejure.org/2008,34587
OLG Braunschweig, 08.02.2008 - 2 W 192/07 (https://dejure.org/2008,34587)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.02.2008 - 2 W 192/07 (https://dejure.org/2008,34587)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Februar 2008 - 2 W 192/07 (https://dejure.org/2008,34587)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2008 - 2 W 192/07
    (1) Die grundgesetzliche Finanzverfassung ( Art. 104a bis Art. 108 GG ) verlöre ihren Sinn und ihre Funktion, wenn unter Rückgriff auf die Sachgesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern daneben beliebig Abgaben unter Umgehung der bundesstaatlichen Verteilung der Gesetzgebungs- und Ertragskompetenz für das Steuerwesen erhoben werden könnten (vgl. BVerfGE 55, 274 [BVerfG 10.12.1980 - 2 BvF 3/77] ).

    Sie müssen sich zudem ihrer Art nach von der Steuer, die voraussetzungslos auferlegt und geschuldet wird (vgl. BVerfGE 55, 274 [BVerfG 10.12.1980 - 2 BvF 3/77] ), deutlich unterscheiden.

    Der Schuldner einer nicht-steuerlichen Abgabe ist regelmäßig zugleich Steuerpflichtiger und wird als solcher schon zur Finanzierung der die Gemeinschaft treffenden Lasten herangezogen (vgl. BVerfGE 55, 274 [BVerfG 10.12.1980 - 2 BvF 3/77] ).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2008 - 2 W 192/07
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 93, 319 [BVerfG 07.11.1995 - 2 BvR 413/88] ) führt insoweit aus:.

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass Gleichheitsgründe auch bei der Erhebung von Gebühren keine Gleichbehandlung in allen Bundesländern verlangen (BVerfGE 93, 319 [BVerfG 07.11.1995 - 2 BvR 413/88] ).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2008 - 2 W 192/07
    Als eine solche Berufsausübungsregelung ist die beanstandete Vorschrift ... nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sich die Gebührenermäßigungspflicht durch sachgemäße und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls begründen lässt, wenn diese Pflicht nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich ist, um den vom Gesetzgeber erstrebten Zweck zu erreichen, und wenn eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ergibt, dass die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 30, 292 (316) [BVerfG 16.03.1971 - 1 BvR 52, 665, 667, 754/66] ; 36, 47 (59) ).
  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 459/72

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 9 TierSchG

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2008 - 2 W 192/07
    Als eine solche Berufsausübungsregelung ist die beanstandete Vorschrift ... nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sich die Gebührenermäßigungspflicht durch sachgemäße und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls begründen lässt, wenn diese Pflicht nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich ist, um den vom Gesetzgeber erstrebten Zweck zu erreichen, und wenn eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ergibt, dass die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 30, 292 (316) [BVerfG 16.03.1971 - 1 BvR 52, 665, 667, 754/66] ; 36, 47 (59) ).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2008 - 2 W 192/07
    Keinen grundsätzlichen Bedenken unterliegen die herkömmlichen nicht-steuerlichen Abgaben, die Gebühren und Beiträge (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 92, 91 ).
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2008 - 2 W 192/07
    Damit ist zugunsten der Gebührenschuldner möglichen Schätzungenauigkeiten und angesichts des im Gebührenbereich recht weiten gesetzgeberischen Spielraums auch verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. dazu BVerfGE 97, 332 [BVerfG 10.03.1998 - 1 BvR 178/97] ) genügend Rechnung getragen.
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2008 - 2 W 192/07
    Keinen grundsätzlichen Bedenken unterliegen die herkömmlichen nicht-steuerlichen Abgaben, die Gebühren und Beiträge (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 92, 91 ).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2008 - 2 W 192/07
    "Die Voraussetzungen, unter denen die Erhebung nicht-steuerlicher Abgaben nur zulässig ist, ergeben sich aus drei grundlegenden Prinzipien der Finanzverfassung (vgl. BVerfGE 91, 186 [BVerfG 11.10.1994 - 2 BvR 633/86] ).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2008 - 2 W 192/07
    Nicht-steuerliche Abgaben bedürfen daher - über die Einnahmeerzielung hinaus oder an deren Stelle - einer besonderen sachlichen Rechtfertigung (vgl. BVerfGE 78, 249 [BVerfG 08.06.1988 - 2 BvL 9/85] ).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 25/64

    Gebührenpflicht von Bundesbahn und Bundespost

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2008 - 2 W 192/07
    Dazu gehört auch die Gebührenerhebung für das Verwaltungsverfahren (vgl dazu BVerfGE 26, 281; BVerwG NVwZ 2006, 1414).
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